Schulstart: keine Masken und freiwillige Tests

von Christine Lidicky
01. September 2022

Masken - Mund-Nasenschutz

Wir haben derzeit keine Verpflichtung zum Masken-Tragen.

Da vom Szenario 2 / Günstiger Fall (Variantenmanagementplan der Bundesregierung) ausgegangen wird für den Schulbeginn, gibt es keine Verpflichtung zum Tragen eines MN-Schutzes für die Kinder.

 

Testen - freiwilliges Testangebot zu Schulbeginn

Die Schülerinnen und Schüler sollten nach Möglichkeit am ersten Schultag bereits mit einem gültigen (PCR)-Test an die Schule kommen. Darüber hinaus werden in der ersten Schulwoche am Montag, Dienstag und Mittwoch an allen Schulen Antigentests angeboten, die von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Verwaltungspersonal freiwillig genutzt werden können.

Für die zweite Schulwoche erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die das möchten, drei Antigen-Schnelltest für die Verwendung zu Hause, damit sie sich z.B. Sonntagabend oder Montag Früh testen können.

Bei Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren ist auch bei freiwilliger Teilnahme eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen erforderlich. Um es für alle Beteiligten einfacher zu gestalten, wurde vorab das Einverständnis zum Testen per Schoolfox abgefragt. Die Papierform erledigen wir in den ersten Schultagen ohne Hektik.

 

... und wenn jemand positiv ist?

Für Schüler/innen der Volksschule, für die ein positives Testergebenis auf SARS-Cov-2 vorliegt, gilt – egal ob sie Symptome zeigen oder nicht – ein generelles Betretungsverbot der Schule, da davon ausgegangen wird, dass Kinder in diesem Alter eine Maske nicht während der gesamten Unterrichtsdauer korrekt tragen können. Das Betretungsverbot gilt in der Volksschule auch für externe Personen. Ausgenommen davon sind nur Begleitpersonen für Minderjährige.

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Somit sollen die Kinder bitte am 1. Schultag nach Möglichkeit bereits getestet in die Schule kommen. (Antigentests bekommt man in der Apotheke, die Abgabe der Gurgltests ist auch noch aktuell.)

 

Ich wünsche noch erholsame Tage!